Statuten

Der Verein "Rhyfründe" ist ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne Art. 60ff des ZGB. Der Verein hat Sitz am Wohnort des jeweiligen Präsidenten.

Zweck:

  • Erhaltung der Bewegungsfreiheit zu Wasser und zu Land
  • Erhaltung und Förderung des friedlichen Nebeneinander und Miteinande

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft des Vereins kann erwerben, wer die vorliegenden Statuten anerkennt. Die Aufnahme erfolgt durch den Vereinsvorstand. Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag des Vorstandes Mitglieder, die den Interessen und dem Zweck des Vereins grob zuwiderhandeln, ausschliessen.

Rechte und Pflichten

Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Antragsrecht. Die Vereinsbeschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Über Gegenstände, welche nicht vor der Versammlung angekündigt worden sind, darf kein Beschluss gefasst werden. Die Mitglieder sind zur Bezahlung des Mitgliederbeitrages verpflichtet. Dieser wird durch Beschluss der GV festgelegt. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Betreiben einer Internetseite

Der Verein betreibt eine Internetseite. Auf der Vereinswebseite können Bilder vom Vereinsgeschehen und seinen Mitgliedern veröffentlicht werden. Mit dem Beitritt zum Verein gibt das Mitglied seine stillschweigende Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildern seiner Person.

Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • Die Mitgliederversammlung
  • Der Vereinsvorstand
  • Die Revisoren
  • Evtl. Kommissionen

Revision und Kommissionen

Revisoren:
Die Revisoren prüfen Rechnung und Bilanz und erstatten schriftlich Bericht.

Kommissionen:
Der Vereinsvorstand kann für bestimmte Aktionen und Aufgaben Arbeitsgruppen bestellen.

Auflösung

Eine Auflösung bedarf der Zustimmung von zwei Drittel aller Mitglieder.

Diese Statuten sind von der Mitgliederversammlung am 19. Juni 1986 beschlossen worden.

Änderungen

5. April 2002 (Rechte und Pflichten)
27. März 2009 (Betreibung einer Internetseite)